Höhere Anforderungen an computergestützte Prüfungen?
Werden an computergestützte Prüfungen höhere Anforderungen gestellt als an andere?
Auf Grund eines Urteils des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom
wird u.a. über die Rechtmäßigkeit von Multiple Choice Fragen unter
anderem folgendes festgehalten:
Die Note darf sich nicht nur aus
einem Prozentsatz von der Gesamtpunktezahl berechnen, sondern muss auch
in einem Verhältnis zu einer möglichen Höchstleistung oder zu einer
Normalleistung stehen.
Prüfungen mit Multiple Choice Fragen müssen in den Prüfungsordnungen extra angeführt und genau beschrieben werden.
Das
Urteil bezieht sich zwar auf Deutschland, doch auch in Österreich sind
diese Bereiche noch nicht rechtlich tatsächlich geklärt. Zwar sind u.a.
im UG2002 keine formalen Bedingungen für Prüfungen an sich mehr
gegeben:§72 UG2002 "Der Studienerfolg ist durch die Prüfungen und die
Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten,
Magisterarbeiten und Dissertationen) und künstlerischer Diplom- und
Magisterarbeiten festzustellen." - jedoch ist eine Anfechtung nicht
auszuschließen.
Das gesamte Urteil ist hier nachzulesen: http://www.heilpraktikerverband.de/recht/urt_04.php?top
Interessant
finde ich, dass dadurch auch die Tätigkeit als PrüferIn eine andere
Dimension erhält, als bei "herkömmlichen" Prüfungen. Es stellt sich
natürlich auch die Frage, ob man derartige Entscheidungen tatsächlich
von Gerichten beurteilen lassen muss oder dies nicht von vornherein
gesetzlich geregelt werden kann.
Welche Prüferin, welcher Prüfer
oder auch Lehrgangsleiterin oder Lehrgangsleiter wird sich auf neue
Formen von Prüfungen einlassen, wenn die Ergebnisse einer juristischen
Nachbetrachtung nicht stand halten.
Ich befürchte, dass ähnliches auch auf ePortfolio-Beurteilungen zukommen könnte - oder sehe ich hier zu schwarz?
Ein eigenes eTesting-Forum gibt es übrigens mittlerweile auch: eTesting-Forum.de
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- E-Testing
